Man kann in Kinder nichts hinein prügeln, aber vieles herausstreicheln.
Angebot und Prozedere
Das therapeutische Angebot umfasst die Behandlung von Kinder und Jugendlichen
bis zum 21. Lebensjahr. Ich arbeite tiefenpsychologisch fundiert (TP) und
biete Hilfe bei seelischen Problemen. Das können Störungen des Denkens,
Fühlens und Handelns sein.
Z.B. Ängste, Zwänge, Depressionen, Süchte, Störungen des Sozialverhaltens,
Essstörungen, ADHS, Anpassungs- und Belastungsstörungen, Beziehungskonflikte
in der Familie, Lern- und Konzentrationsstörungen, Einnässen, Störungen
infolge eines Traumas uvm.
Nach telefonischer Terminvereinbarung und einer Anamnesestunde können
sog. probatorische Stunden in Anspruch genommen werden. Diese dienen zum
gegenseitigen kennen lernen, zur Diagnostik und zur Überprüfung der „Passung“.
Therapie für Kinder
Bei Kindern wird meist mittels Spieltherapie behandelt. Kinder können
durch den Einsatz kreativer Medien so ihre unbewussten Konflikte ausdrücken
und sie dadurch einer Verarbeitung und Integration zugänglich machen. Ca.
alle 4-5 Sitzungen findet eine begleitende Bezugspersonenstunde statt.
Bezugspersonenstunden
Da Kinder und Jugendliche sehr stark von ihren Bezugspersonen und den
sie umgebenden Bedingungen abhängig sind, ist die begleitende Bezugspersonenarbeit
(je nach Antrag zwischen 6-12 Stunden) besonders wichtig.
Die Eltern/Bezugspersonen haben hier die Möglichkeit in eigenen Stunden
ihre Themen bzgl. Erziehung des Kindes, besondere Schwierigkeiten usw.
zu besprechen. Hier besteht die Möglichkeit eigenes Verhalten zu reflektieren,
neue Lösungsmöglichkeiten zu entdecken, einen Perspektivenwechsel vorzunehmen
usw. Um einen Therapieerfolg zu gewährleisten ist eine gute Zusammenarbeit
unabdingbar.
Therapie für Jugendliche
Häufig stehen bei Jugendlichen Themen der Autonomie, Sexualität und Identität
im Mittelpunkt. Insofern ist hier im Einzelfall zu entscheiden, ob eine
Bezugspersonenarbeit sinnvoll ist.
Dauer der Behandlung
Eine therapeutische Behandlung auf tiefenpsychologischer Basis liegt meist zwischen 50 und 100 Stunden.
Eine Stunde dauert 50 Min.
Manchmal ist es sinnvoll eine Kurzzeittherapie zu beantragen. Diese liegt
bei 25 Stunden und 6 Bezugspersonenstunden. Regelmäßigkeit ist Behandlungsvoraussetzung
und trägt wesentlich zum Behandlungserfolg bei.
Kosten
Die Kosten werden nach einem Antragsverfahren in aller
Regel von der Krankenkasse übernommen. Zur Abrechnung genügt die Vorlage
der Krankenkassenkarte.
Privatpatienten sollten sich vorab mit ihren jeweiligen Kassen in Verbindung
setzen, um die Finanzierung zu regeln. Meist stellt dies jedoch kein Problem
dar.
Schweigepflicht
Psychotherapeuten unterliegen einer gesetzlich geregelten Schweigepflicht.
Dies ist in der Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer festgelegt. Jegliche
Auskünfte an Dritte bedürfen einer vom Patienten/Bezugspersonen unterzeichneten
Schweigepflichtentbindung.